Geltungsbereich, Vertragsschluss
- Alle unsere Lieferungen und Leistungen (nachfolgend kurz: Lieferungen), auch künftige, erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Ergänzende oder abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich mit dem Besteller vereinbart haben. Eine solche Vereinbarung ist schriftlich niederzulegen.
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit uns erst zustande, wenn dem Besteller unsere schriftliche Auftragsbestätigung zugeht oder wir mit den Lieferungen beginnen.
- Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind unser Angebot, unsere schriftliche Auftragsbestätigung sowie diese Bedingungen. Andere Vereinbarungen zur Vertragsausführung, insbesondere nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir sie ausdrücklich mit dem Besteller vereinbart haben. Solche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
- Beschaffenheit der Ware, Urheberrecht
- Zur vereinbarten Beschaffenheit unserer Leistungen und Waren gehören nur diejenigen Eigenschaften und Merkmale, die in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung genannt sind. Andere oder weitergehende Angaben zu Eigenschaften und Merkmalen sind grundsätzlich keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben. Sie gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn wir sie ausdrücklich mit dem Besteller als solche vereinbart haben. Solche Beschaffenheitsvereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
- Wir behalten uns Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen, branchenübliche Toleranzen bei Qualitäts- sowie Maßangaben, die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, sowie Produktänderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, vor. Maß- und Gewichtsangaben in solchen Abbildungen, Beschreibungen und Planunterlagen sind regelmäßig unverbindlich ; dies gilt nicht, wenn die Abweichungen etc. für den Besteller unzumutbar sind.
- Erklärungen, die über eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne der vorstehenden Ziffer 1.4 hinausgehen und die wir im Hinblick auf bestimmte Eigenschaften und Merkmale unserer Ware abgeben, stellen nur dann eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne der §§ 442, 444 BGB dar, wenn sich unsere Erklärung auf die Beschaffenheit (eine Eigenschaft) bezieht und wir erklären, für die Beschaffenheit verbindlich und verschuldensunabhängig einstehen zu wollen. Solche Erklärungen sind schriftlich niederzulegen.
- An sämtlichen Unterlagen wie Angeboten, Abbildungen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und dergleichen, die dem Besteller oder Interessenten zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Lieferer das Eigentums- und Urheberrecht vor; diese dürfen nur zum vertraglich bestimmten Zweck verwendet und Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Lieferers zugänglich gemacht werden. Die Unterlagen sind auf Verlangen oder bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. Für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gilt eine Vertragsstrafe von EUR 7.500,-- als verwirkt; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
- Für die umgebauten Pressluftatmer werden original Atemschutzgeräte und Atemluftflaschen verwendet, welche als Einsatzgeräte bei Feuerwehren benutzt wurden. Deshalb weisen die Geräte auch mehr oder weniger starke Gebrauchsspuren auf.
- Sämtliche Bauteile, welche im Feuerwehreinsatz waren wurden gereinigt und desinfiziert.
- Preise und Zahlungen
- Unsere Preise sind Bruttopreise inklusive Verpackung und Transportkosten* und werden in EUR berechnet. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Schriftlich angebotene Verkaufspreise gelten dann als Festpreise, wenn das Angebot unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen unverändert durch schriftliche Bestellung angenommen wird.
- Wenn und soweit unser Kunde Unternehmer ist, behalten wir uns vor, etwaige Kostensteigerungen von mehr als 3% bei Einkauf und/oder Herstellung, soweit wir sie nicht zu vertreten haben, an den Endkunden weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass wir Waren von Dritten beziehen und die Preissteigerung für uns nicht vorhersehbar war oder auf Maßnahmen von Hoheitsorganen (z.B. Strafzöllen) beruhen.
- Unsere Leistungen erfolgen auf Vorkasse, außer im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung ist anderes vereinbart. Ist Vorkasse ausdrücklich nicht vereinbart und ansonsten keine Regelung getroffen, dann sind unsere Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ab Fälligkeit schuldet der Besteller Fälligkeitszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen des § 288 Abs. 2 BGB sowie im Falle der Beitreibung eine Pauschale in Höhe von 40,00 €.
- Wird die Gefährdung unserer Zahlungsforderungen durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, sind wir berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Besteller sofort fällig zu stellen, sofern wir unsere Lieferung bereits erbracht haben. Dies gilt auch dann, wenn wir bereits Schecks oder Wechsel angenommen haben. Für zukünftige, noch nicht ausgeführte Lieferungen können wir Vorauskasse verlangen. Eine Gefährdung im Sinne dieser Regelungen liegt vor, wenn eine Auskunft einer Bank oder einer Auskunftei die Kreditunwürdigkeit des Bestellers nahelegt.
- Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Der Besteller kann nur bezüglich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
*gilt nur innerhalb von Deutschland. Bei Lieferungen außerhab von Deutschland wird eine Versandgebür von 10€ erhoben.
Besteller aus dem Ausland, bitte vor der Bestellung die Versandgebüren bei uns erfragen.
- Lieferung und Gefahrübergang
- Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Lieferverpflichtungen der Parteien ist der Firmensitz des Lieferers bzw. dessen Niederlassung oder Auslieferungslager, in dem die Ware dem ersten Beförderer zur Übermittlung an den Besteller übergeben wird.
- Da jeder Pressluftatmer nach Bestellung einzeln angefertigt wird, kann es aufgrund von großer Nachfrage, zu Lieferverzögerungen von bis zu 14 Tagen nach Zahlungseingang kommen.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in welchem wir die Ware dem ersten Beförderer zur Übermittlung an den Besteller übergeben haben. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Auch bei Durchführung des Transports durch uns, der Übernahme sonstiger am Lieferort auszuführender Pflichten oder bei der Übernahme der Transportkosten durch uns findet der Gefahrübergang entsprechend statt. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers sind wir verpflichtet, von diesem gewünschte Versicherungen abzuschließen.
- Transportschäden müssen sofort der Transportperson und uns gemeldet werden.
- Liefer- und Leistungsfristen, Widerruf und Rückgabe
- In Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebene Liefer- und Leistungstermine bzw. - fristen sind regelmäßig unverbindlich. Der Lauf der Fristen beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und der zur Abwicklung des Auftrages notwendigen Informationen sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
- Die Fristen gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Versand erfolgt oder die Liefer- bzw. Leistungsbereitschaft mitgeteilt worden ist.
- Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätten vermieden werden können) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und Umfang ihrer Wirkung unsere Liefer- und Leistungsverpflichtung, auch wenn wir uns bereits im Verzug befinden.
- Sofern wir mit unserem Vorlieferanten rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen haben, stehen die von uns genannten Liefertermine unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
- In den Fällen der Ziffer 5.3. und 5.4. sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir den Besteller unverzüglich über den Eintritt der höheren Gewalt in den Fällen des 5.3. bzw. über die nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Belieferung in den Fällen der Ziffer 5.4 informiert haben und dem Besteller unverzüglich etwaig erfolgte Gegenleistungen erstatten.
- Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Bei bereits versendeter und gelieferter Ware trägt der Absender (Rücksender) die Versandkosten der Rücksendung. Diese Kosten werden nicht zurück erstattet.
- Gewährleistung
- Bei der Lieferung gebrauchter Waren an gewerbliche Abnehmer übernimmt der Lieferer vorbehaltlich anderweitiger, ausdrücklicher Vereinbarung keine Gewährleistung. Gewähr wird zudem nicht bei Schäden übernommen, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung und fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme entstanden sind.
- Die Ware ist unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen. Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf des achten auf die Anlieferung folgenden Tag zu erheben. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
- Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach der Wahl des Lieferers Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache). Die Kosten der Nacherfüllung gehen insoweit zu Lasten des Bestellers, als diese darauf zurückzuführen sind, dass der Besteller die Ware an einen anderen Ort als seine gewerbliche Niederlassung verbracht hat, es sei denn, dies gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch. Schlägt die Nacherfüllung zwei Mal fehl, wird diese von dem Lieferer verweigert oder ist diese dem Besteller unzumutbar, ist der Besteller berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen; bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen des Lieferers aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller Eigentum des Lieferers. Bei der Zahlung im sog. “Scheck-Wechsel-Geschäft” besteht auch im Falle der Einlösung des seitens des Bestellers hingegebenen Schecks der Eigentumsvorbehalt solange weiter, bis der Wechsel zurückgegeben, entwertet oder sonst ein Wechselregress ausgeschlossen ist.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes sorgfältig zu behandeln und auf eigene Kosten angemessen zu versichern.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere bei Zahlungsverzug – vom Vertrag zurückzutreten und die Ware unbeschadet unserer sonstigen Rechte herauszuverlangen.
- Verjährungsfristen
- Mängelansprüche des Bestellers verjähren in einem Jahr gerechnet ab Ablieferung der Ware. Ansprüche des Bestellers wegen eines Mangels der Ware, der in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen Herausgabe der Ware verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen werden kann, besteht, verjähren in drei Jahren.
- Sonstige vertragliche Ansprüche des Bestellers wegen Pflichtverletzungen verjähren – soweit gesetzlich zulässig - ebenfalls in einem Jahr, mit Ausnahme von Schadenersatzansprüche wegen eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Haftung
- Wir übernehmen keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden die durch die von uns vertriebenen oder gelieferten Produkte entstehen. Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere unsere umgebauten Pressluftatmer nur für den hier beschriebenen Gebrauch bestimmt sind und nicht als Rettungsgeräte oder Schutzgeräte geeignet sind.
- Schlussbestimmungen
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Konfirmitätserklärung
Sämtliche Komponenten des Pressluftatmers welche mit den einfüllbaren Medien in Verbindung kommen entsprechen der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) Kapitel 4 - Anforderungen an Gegenstände und Ausrüstung
Kapitel 4 LMHV
Anforderungen an Gegenstände und Ausrüstungen
1. Gegenstände und Ausrüstungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen
1.1 so beschaffen sein, daß sie sauber und instand gehalten und erforderlichenfalls desinfiziert werden können und von ihnen keine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel ausgeht,
1.2 so installiert sein, daß das unmittelbare Umfeld angemessen gereinigt werden kann.
2. Gegenstände und Ausrüstungen müssen sauber und instand gehalten werden.
3. Vorrichtungen und Behälter, die der Lagerung oder Beförderung von Lebensmitteln dienen, müssen so ausgerüstet und ausgestattet sein, daß die für die Verkehrsfähigkeit der Lebensmittel erforderliche Temperatur eingehalten werden kann. Sie müssen so beschaffen sein, daß eine angemessene. Rei- nigung und, falls erforderlich, eine Desinfektion möglich ist. Sofern erforderlich, müssen angemessene Vorrichtungen zur Aufrechterhaltung und Überwachung der Temperaturen vorhanden sein.
4. Behälter für Lebensmittelabfälle und andere Abfälle müssen angemessen beschaffen, leicht zu reini- gen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein.